Die VG WORT – eine Erlösquelle für Self-Publisher
Die Verwertungsgesellschaft WORT arbeitet nach dem gleichen Prinzip wie die GEMA im Musikgeschäft. Urheber von Texten, welche öffentlich zugänglich sind, sollen angemessen vergütet werden. Dafür werden Gebühren bei Herstellern und Organisationen erhoben, die das geschriebene Wort vervielfältigen und verbreiten. Dazu zählen nicht nur Bibliotheken sondern auch Produzenten von Kopier- und Faxgeräten, Druckern sowie Scannern. Die eingenommenen Gelder werden dann an Verlage und Autoren in Form von Tantiemen ausgezahlt.
Für Self-Publisher bedeutet das eine zusätzliche Einnahmequelle. Vor allem im Bereich der wissenschaftlichen beziehungsweise akademischen Publikationen ist das eine tolle Möglichkeit für Autoren, sich noch etwas dazu zu verdienen. Zu dem wissenschaftlichen Bereich zählen unter anderem Sach- und Fachbücher, Dissertationen, Fachbeiträge in Büchern und Fachzeitschriften. Zahlungen der VG WORT können sowohl von Autoren, Herausgebern oder Übersetzern beansprucht werden. Auch wissenschaftliche Arbeiten und Dissertationen, die über epubli veröffentlicht wurden, fallen unter den VG WORT Anspruch. Urheber der Arbeiten können Tantieme für die Nutzung des Werkes in wissenschaftlich orientierten Bibliotheken erhalten. Voraussetzung ist eine „angemessene Verbreitung“, welche verlangt, dass das Buch in mindestens 5 Bibliotheken in mindestens 2 regionalen Verbundsystemen platziert ist (ohne den Pflichtstandorten in Leipzig und Frankfurt/Main). Die einzelnen Bibliotheken müssen den Titel käuflich erwerben, Schenkungen werden nicht berücksichtigt.
Für eine Platzierung in einer Bibliothek bietet sich der Kontakt zu Studenten an, die das Buch ihren jeweiligen Universitäts- und Hochschulbibliotheken vorschlagen. So könnt Ihr relativ leicht die richtigen Ansprechpartner erreichen. Sind die Bedingungen erfüllt, steht einer Bezahlung seitens der VG WORT in der Regel nichts mehr im Weg und man kann sich online bewerben. Die Ausschüttungen der Tantieme erfolgt einmal jährlich und liegt pro Buch in Abhängigkeit vom Umfang circa bei 380 €. Da sich besonders wissenschaftliche Nischenthemen oftmals nicht auf dem breiten Massenmarkt absetzen lassen, ist das eine Möglichkeit den eigenen Aufwand und die entstandenen Kosten zu entschädigen.
Die VG WORT kümmert sich aber nicht nur um wissenschaftliche Publikationen, sondern um alle Formen von Literatur – egal ob als Printversion oder digital. Im Bereich der Belletristik erhalten die Autoren zum Beispiel Tantieme je nachdem, wie oft ihr Buch in öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen wurde. Allerdings ist dafür zusätzlich ein sogenannter Wahrnehmungsvertrag nötig, den der Autor mit der Verwertungsgesellschaft abschließen muss. Mit diesem Vertrag werdet Ihr automatisch an den Ausschüttungen beteiligt. Dieser Vertrag wird für alle Literaturbereiche außer Wissenschaft und Online-Texte verlangt.
Für Texte im Internet bietet die VG WORT ebenfalls Zahlungen an Autoren, Verlage und Übersetzer. Die Texte oder Textdokumente (zum Beispiel PDF-Dateien) müssen frei zugänglich sein und aus mindestens 1.800 Anschlägen (entspricht circa 300 bis 400 Wörtern) bestehen. Wichtig: Der Text darf nicht kopiergeschützt sein. Über sogenannte Zählpixel, welche die VG WORT vergibt, werden die Zugriffszahlen pro Jahr ermittelt. Erreichen diese einen bestimmten Schwellwert, erhält der Urheber Tantieme. Ab 1.500 Zugriffen pro Jahr erhält der Autor so bereits 20 €. Darüber hinaus können die Urheber auch an der Sonderausschüttung der VG WORT teilnehmen. Das Konzept lohnt sich besonders für Personen, die regelmäßig Texte und Beiträge im Internet veröffentlichen. Sowohl die Zählpixel als auch die Teilnahme an den Sonderausschüttungen können über das Online-Portal der VG WORT bezogen werden.
Auch wenn die bürokratischen Prozesse anfangs abschreckend wirken, können Self-Publishing Autoren mit Hilfe der VG WORT finanzielle Unterstützung erhalten. Eigene Investitionen können dadurch ausgeglichen und kommende Projekte finanziert werden.
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Schoener Post, ich komme jetzt oefter